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Informationen zum Immobilienkauf in Italien

Der Kauf der Immobilie findet in Italien statt, es gilt daher das italienische Recht.

Ein Immobilienerwerb in Italien unterscheidet sich in vielen Dingen von dem in Deutschland.

So gibt es z.B. kein Grundbuch in Italien (außer in Südtirol). Es gibt ein Immobilienregister, welches sich aber grundlegend vom deutschen Grundbuch unterscheidet. Das deutsche Grundbuch ist grundstücksbezogen und genießt öffentlichen Glauben; ein Eintrag ist hier rechtsverbindlich. Das italienische Immobilienregister ist personenbezogen und genießt keinen öffentlichen Glauben; ein Eintrag ist rein deklaratorisch.

Des weiteren gibt es große Unterschiede im Kaufprozedere. In Italien gibt es ein unwiderrufliches Kaufgebot mit welchem Sie sich für einen gewissen Zeitraum verpflichten, die Immobilie zu einem bestimmten Preis zu erwerben, sowie einen Vorvertrag. Der Vorvertrag ist eine privatschriftliche Vereinbarung mit dem gegenseitigen Versprechen über den Kauf und Verkauf einer Immobilie. Er ist rechtlich bindend für beide Parteien.

In Italien müssen Immobilienmakler eine Prüfung ablegen und Mitglied in der zuständigen Handelskammer sein. Dies gilt auch für deutsche Immobilienvermittler in Italien. Die Provision für den Makler wird bereits nach Abschluss des Vorvertrages fällig. Die italienische MwSt. auf die Vermittlungsleistung beträgt 20%.